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Chronik der Familie Glauner   |   Fotoalbum                                                                

 

Vor 1550 1550 - 1580 1580 - 1590 1590 - 1600 1600 - 1610 1610 - 1630 1630 - 1650 1650 - 1700

 

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1550 - 1580

Jörg wird in der Musterung von 1566 eingestellt als Ersatzmann für einen anderen, der schon 1563 ausgehoben war, und jetzt in Ungarn im Krieg ist. Als Städter führte er die Hakenbüchse, eine Feuerwaffe mit langem Lauf und steht darum 1566 und wieder 1569 unter den Hakenschützen, und zwar in der ersten Wahl. Wir können versuchen, sein Alter mit einiger Wahrscheinlichkeit zu bestimmen. Die Wehrpflicht begann mit dem 18.Lebensjahre. Doch daß man Jörg gleich in die erste Wahl einstellte, scheint zu beweisen, daß er schon älter war und vielleicht bereits über eine gewisse Übung verfügte. Auch ist keineswegs sicher, daß man jedesmal alle jungen Leute mit 18 Jahren und darüber aufgenommen hat, da auch andere Bedingungen noch hinzu kamen. In Wirklichkeit war Jörg offenbar erheblich älter. Sein Sohn Peter heiratete 1580, es war allgemeine Sitte (die 1732 Gesetz wurde), daß junge Männer nicht vor dem 25.Lebensjahr heiraten sollten, wenn nicht besondere Veranlassung dazu vorlag. Peter muß also etwa 1555 geboren sein. Jörg aber, der demnach spätestens 1554 geheiratet haben wird, müßte nicht später als 1529 geboren und bei der Musterung von 1566 mindestens etwa 36-37 Jahre alt gewesen sein. War Peter, wie wir nachher sehen sein 2. Sohn, so verschiebt sich die Rechnung rund 2 Jahre. Das ist allerdings nur Wahrscheinlichkeitsrechnung, aber doch entschieden nicht unglaubhaft. Wollen wir die uns bekannten Namen zu einer Reihenfolge von Generationen gruppieren, so ergibt sich etwa folgendes Bild:

Jakob könnte demnach Vater der II, Großvater der III. Reihe gewesen sein. Aber weder dafür noch für die weiteren Beziehungen zwischen II und III haben wir irgendwelche Anhaltspunkte. Bis hierher waren wir zu sehr auf Vermutungen angewiesen. Von jetzt ab betreten wir festen, durch urkundliche Überlieferung gesicherten Boden.

Über Besitz und Vermögen Jörgs, des Küfers, erfahren wir Näheres aus einem Lagerbuch von 1567. Er hat in Weilheim in dem Stadtteil Oberhofen ein Haus mit Hofraite, das heißt mit dem dazugehörigen Platz, am Zipfelbach, der in die Stadt fließt. Das war jedoch nicht sein Eigentum, es gehörte vielmehr der St. Bernhards-Kaplanei in Weilheim und war ihm als Lehen gegen einen Jahreszins von 3 Schilling 6 Heller zum Nießbrauch überlassen. Da das Lehen nur aus Haus und Hofraum bestand, entspricht es dem, was man sonst als „Selde“ oder „Söld“, das heißt Wohnung bezeichnet, im Unterschied zu den eigentlichen Bauerngütern, zu denen außer Wohnhaus und Hof noch Scheuer und Stallung, Garten und Felder gehörten, und die man Höfe oder Huben, oder im eigentlich Sinne Lehen nannte. Für einen Handwerkmeister war die Söld natürlich ausreichend, sofern sie Platz zur Ausübung des Gewerbes bot. Doch hatte Jörg Glauner, wie das auch sonst üblich war, noch weitere Einzelgüter als Lehen inne. Einen Weingarten in der Größe eines Viertelmorgens (- ca. 8 Ar, vom württ. Morgen zu 31 Ar 52 qm) und einen Acker von 1 Tauchert (größeres Flächenmaß als der Morgen). Der Weingarten gehörte der „gemeinen Präsenz“, daß heißt, der Organisation, zu der sich die Gesamtheit der Geistlichen an der Pfarrkirche zum Zweck der Ordnung gottesdienstlicher Handlungen und Verteilung der daraus geflossenen Einkünfte zusammengeschlossen hatte. Der Lehnzins, den Jörg dafür entrichtete, betrug jährlich 6 Heller.

Der Acker aber war Lehen der beiden Klöster Adelberg auf der Alb in der Nähe des Hohenstaufen und St. Peter im Schwarzwald, denen Jörg ein Viertel des Ertrags abzugeben hatte. Das alles war kein großer Grundbesitz, mochte aber wohl für eine Familie ausreichen, der in der weinbautreibenden Gegend unentbehrlich und wichtig war. Deshalb fiel es Jörg gewiß nicht schwer, auch noch die 3 Schillinge jährlichen Zinses aufzubringen, die als ablösbare Schuld auf seinem Haus ruhten und ebenfalls an die gemeine Präsenz abzuzahlen waren. Sein Nachfolger auf dem Haus „im Zipfelbach“ ist Hans Glauner, der als sein ältester Sohn anzusehen ist. Er steht unter den Hakenschützen in der Musterliste von 1589 neben Christian Glauner, der vielleicht ein dritter Sohn Jörgs war, der 2. aber war Peter, unser Stammvater.